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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 17 R 57/05   

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https://dejure.org/2009,115581
LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 17 R 57/05 (https://dejure.org/2009,115581)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2009 - L 17 R 57/05 (https://dejure.org/2009,115581)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - L 17 R 57/05 (https://dejure.org/2009,115581)
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  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 12/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 17 R 57/05
    Hier war der Kläger bei einem in der Rechtsform einer GmbH organisierten Betrieb tätig, der von einem VEB zu unterscheiden ist (vergleiche dazu eingehend BSG Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 3/02 R zur Interflug GmbH sowie Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 12/04 R) und auch offensichtlich nicht zu den gleichgestellten Betrieben im Sinne der abstraktgenerellen Regellungen des Versorgungssystems zählt.

    Beschäftigungsbetrieb noch im Juni 1990 in eine GmbH umgewandelt wurde (vergleiche BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 12/04 R).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 17 R 57/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im Beschluss vom 26. Oktober 2005 (Az: 1 BvR 1921/04 u. a.) ausgeführt, das BSG sei hinsichtlich des von ihm entwickelten fiktiven Anspruchs auf Einbeziehung durch den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gehalten gewesen, diese wenige betreffende Sonderregelung auf alle auszudehnen, die zu irgend einem Zeitpunkt vor dem 30. Juni 1990 die Voraussetzungen für eine tatsächlich nicht erfolgte Einbeziehung erfüllt hätten.
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 56/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 17 R 57/05
    Unerheblich ist deshalb beispielsweise, ob eine solche Beschäftigung vor dem Stichtag wegen Invalidität aufgegeben wurde (vergleiche BSG, Urteil vom 10. Februar 2005 - B 4 RA 48/04 R), durch Kündigung im Januar 1990 mit nachfolgender Arbeitslosigkeit endete (vergleiche BSG, Urteil vom 8. Juni 2004 - B 4 RA 56/03 R) oder der volkseigene.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 17 R 57/05
    Hier war der Kläger bei einem in der Rechtsform einer GmbH organisierten Betrieb tätig, der von einem VEB zu unterscheiden ist (vergleiche dazu eingehend BSG Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 3/02 R zur Interflug GmbH sowie Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 12/04 R) und auch offensichtlich nicht zu den gleichgestellten Betrieben im Sinne der abstraktgenerellen Regellungen des Versorgungssystems zählt.
  • BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 17 R 57/05
    Unerheblich ist deshalb beispielsweise, ob eine solche Beschäftigung vor dem Stichtag wegen Invalidität aufgegeben wurde (vergleiche BSG, Urteil vom 10. Februar 2005 - B 4 RA 48/04 R), durch Kündigung im Januar 1990 mit nachfolgender Arbeitslosigkeit endete (vergleiche BSG, Urteil vom 8. Juni 2004 - B 4 RA 56/03 R) oder der volkseigene.
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R

    Zugehörigkeitszeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 17 R 57/05
    Darüber hinaus können nach der ständigen Rechtsprechung des ehemaligen 4. Senats des BSG (vgl. Urteil vom 31. März 2004 - B 4 RA 31/03 R - wie auch alle im Folgenden benannten Urteile zitiert nach juris) die Regelungen des AAÜG mit der Folge der Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung (vgl. § 5 AAÜG) aufgrund einer von diesem Senat vorgenommenen verfassungskonformen Auslegung von § 1 dieses Gesetzes auch Anwendung finden (so genannte fingierte Versorgungsanwartschaft), wenn bis zum 30. Juni 1990 nicht einbezogene Beschäftigte rückwirkend nach den Regelungen der Versorgungssysteme hätten einbezogen werden müssen.
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 31/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 17 R 57/05
    Eine Zeit der Zugehörigkeit zur AVItech liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. zuletzt Urteil vom 24. April 2008 - B 4 RS 31/07 R - mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung dieses Senats) nämlich nur dann vor, wenn der Beschäftigte.
  • BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 47/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 17 R 57/05
    Sie sind faktische Anknüpfungspunkte und da-für maßgeblich, ob in der DDR nach dem Stand der Versorgungssysteme am 30. Juni 1990 eine Beschäftigung ihrer Art nach von einem Versorgungssystem erfasst war (vgl. BSG Urteil vom 10. Februar 2005 - B 4 RA 47/04 R -).
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